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König Ludwig III. und Königin Marie Therese Goldene Hochzeitsstiftung

Die König-Ludwig-Stiftung wurde 1918 vom Geheimen Hofrat Nathan errichtet. Sie ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Ziel der Stiftung ist der Bau und die Bewirtschaftung von Mietwohnungen. Seit der Gründung errichtete die Stiftung rund 730 Wohnungen.
Im Jahr 2002 übertrug die König-Ludwig-Stiftung die Durchführung aller Aufgaben im Bereich Mietangelegenheiten, den Einsatz und die Kontrolle der Hausmeister, die Vergabe von Bauleistungen und den Bauunterhalt an die WBG Fürth.

Stiftungsorgane der König-Ludwig-Stiftung

Alle über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der König-Ludwig-Stifung hinausgehenden Entscheidungen trifft der Fürther Stadtrat. Der Stadtrat bestellt den Stiftungsausschuss und den Vorstand.

Stiftungsausschuss

Zu den Aufgaben des Stiftungsausschusses gehören:

  • Die Überwachung des Vorstandes
  • Die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Vorschläge zur Verwendung der Erträge
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu den erforderlichen Beschlüssen
  • Vorbereitung der Beschlüsse für den Stadtrat.

Der Stiftungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender:
Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung

Stadtbaurat:
Joachim Krause; Stadtbaurat

Stadträte:

  • Petra Guttenberger, Stadträtin, Oberregierungsrätin
    Vertreterin: Frau Helga Strobel-Mittendorf, Stadträtin
  • Grete Schwarz , Stadträtin, kaufmännische Angestellte
    Vertreter: Herr Sepp Körbl, Stadtrat
  • Rudi Lindner, Stadtrat, kaufmännischer Angestellter
    Vertreter: Herr Peter Wirl, Stadtrat

Die drei Stadträte im Ausschuss werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Der Vorstand der König-Ludwig-Stiftung

Am 15. Mai 2001 wurde Dr. Hans Partheimüller zum Vorstand der König-Ludwig-Stiftung bestellt. Dr. Partheimüller ist Geschäftsführer der infra fürth gmbh sowie der WBG Fürth mbH.

 

Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH · Komotauer Straße 30 · 90766 Fürth · Telefon: 0911 / 7 59 95-0  · E-Mail: info@wbg-fuerth.de