
Kann ich auch einen Stellplatz mieten ohne Mieter einer WBG-Wohnung zu sein?
Stellplatzmietverträge können unabhängig davon geschlossen werden, ob Sie auch eine Wohnung der WBG Fürth mieten, dieser Mietvertrag ich rechtlich selbstständig.
Zu was darf mein Mietstellplatz genutzt werden?
Der Stellplatz darf nur zum Abstellen von betriebsbereiten Personenkraftwagen, die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, benutzt werden.
Lastkraftwagen, Wohnwagen und sonstige Anhänger dürfen nicht abgestellt werden, auch das Abstellen oder Lagern von Gegenständen ist nicht gestattet.
Das Waschen und Reparieren von Fahrzeugen auf dem Stellplatz, ausgenommen übliche Kleinreparaturen, ist nicht gestattet.
Wie lange Dauert der Stellplatzmietvertrag an?
Das Mietverhältnis über einen Stellplatz läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragspartner können den Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonates zum Ablauf des übernächsten Monates kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Auch Änderungen oder Ergänzungen müssen in Schriftform geschehen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten für Stellplätze gibt es?
Die monatlich zu zahlende Miete ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monates per Überweisung zu leisten. Die Mietzahlung kann auch per Lastschrift erfolgen, wobei der Mieter dem Vermieter eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt.
Kann es bei Stellplätzen zu einer Mieterhöhung kommen?
Eine Erhöhung der Parkplatzgebühr behält sich der Vermieter jederzeit vor.
Darf ich anderen meinen gemieteten Stellplatz überlassen oder ihn tauschen?
Die Überlassung der Stellplätze an Dritte, insbesondere die Untervermietung, ist dem Mieter nicht gestattet. Dies gilt auch für den Tausch von Stellplätzen mit anderen Mietern.
Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH · Komotauer Straße 30 · 90766 Fürth · Telefon: 0911 / 7 59 95-0 · E-Mail: info@wbg-fuerth.de