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Änderungen im Mietverhältnis

Aufnahme weiterer Personen in das Mietverhältnis
Der Vermieter muss über den Wunsch informiert werden, dass eine weitere Person in das Mietverhältnis aufgenommen werden soll.
Anschließend muss vom Vermieter ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag für die Unterlagen der jeweiligen Mietvertragspartei erstellt werden, indem der neue Mieter genannt wird.

Austragung eines Mieters aus einem bestehenden Mietverhältnis
Möchte ein Mieter aus einem bestehendem Mietverhältnis austreten (z. B. aufgrund einer Scheidung), ist dies dem Vermieter schriftlich von der austretenden Person mitzuteilen.
Der Mieter, der das Mietverhältnis fortführt muss eine Vertragsänderung unterzeichnen und ist daraufhin alleiniger Vertragspartner.

Änderung der Personenzahl im Haushalt
Der Vermieter ist in jedem Falle über Änderungen der Personenzahl zu informieren, damit anfallende Kosten angemessen umgelegt werden können.

Namensänderung eines Mieters
Ändert sich beispielsweise durch Heirat oder Scheidung der Name eines Mieters, muss dies dem Vermieter umgehend schriftlich mitgeteilt werden, um eine Änderung im bestehenden Mietvertrag vornehmen zu können.

Tod des Mieters
Bei Tod eines Mieters muss dem Vermieter die Sterbeurkunde umgehend zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Kündigung:
Unabhängig von der Dauer und Befristung eines Mietverhältnisses steht berechtigten Personen (z. B. Erbe, Ehepartner) und Vermieter ein Sonderkündigungsrecht zu:

Berechtigte Personen und Vermieter haben innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod des Mieters das Recht die Kündigung auszusprechen, sie ist wirksam zum Ablauf des übernächsten Monats.

Die Kündigung muss in Schriftform – unterschrieben von allen berechtigen Personen – erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizulegen.

Fortsetzung/Eintritt:
Alle berechtigten Personen haben das Recht, in das Mietverhältnis einzutreten, bzw. es fortzusetzen. Dies müssen sie innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todes erklären.
Im Einzelfall kann zu diesem Zeitpunkt auch vom Vermieter die Kündigung ausgesprochen werden.

 

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