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Die Miete

Die Miete/der Mietzins setzt sich aus:

Einzel-/Grundmiete

Der Begriff Grundmiete steht synonym für "Kaltmiete"/Nettomiete. Dabei handelt es sich um den eigentlichen Mietzins ohne Berücksichtigung der entstehenden Betriebskosten, die entweder im Umlageverfahren oder als Pauschalforderung hinzukommen. Daraus resultiert der Gesamtbetrag der Mietzinsforderung ("Warmmiete"). Zu unterscheiden ist die Grundmiete von der so genannten Festmiete. In dieser ist sowohl die Grundmiete als auch die Betriebskostenpauschale enthalten.

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Betriebskosten
Wenn Sie wissen wollen, ob es sich bei der vor Ihnen liegenden Rechnung um "Betriebskosten" handelt, orientieren Sie sich an der Betriebskostenverordnung. Diese ist für Wohnraum-Mieter abschließend.

Bejahen können Sie die Umlagefähigkeit, wenn die folgenden 3 Voraussetzungen zutreffen:

  • die Kosten sind objektbezogen, also durch das Eigentum hervorgerufen und betriebsdienlich,
  • die Kosten sind tatsächlich entstanden,
  • es handelt sich um regelmäßig entstehende Kosten.

Nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen:

  • Instandsetzungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kapitalkosten

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ggf. Vorauszahlungen für die Wärmeversorgung

zusammen.

Bei Fragen zu Ihrer Miete steht Ihnen der Kundenbetreuer/in für Ihren Bereich zur Verfügung.

 

Die Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermietet. Sollte der Mieter nicht mehr in der Lage sein, die Miete und die Nebenkosten an den Vermieter zu zahlen, hat der Vermieter die Möglichkeit auf die Kaution zurückzugreifen.

Bei Unterschrift eines Mietvertrages muss man also darauf achten, ob eine Kaution zu zahlen ist. Allerdings ist es inzwischen sehr selten, dass keine Kaution verlangt wird, sodass man auf jeden Fall einen bestimmen Betrag für die Kaution einplanen sollte.
Der Vermieter darf die Kaution allerdings nicht wahllos auf einen bestimmten Betrag festlegen, da nicht mehr als drei Nettomonatsmieten (also die reine Miete ohne Nebenkosten) erlaubt sind. Meist muss die Kaution mit der ersten Monatsmiete oder in drei Raten gezahlt werden.

Im Gesetz ist festgelegt, dass der Vermieter die Kaution zinsgünstig, z.B. auf einem Sparbuch, anlegen muss. Auf die daraus entstehenden Einnahmen hat man als Mieter Anspruch. Natürlich kann man jederzeit bei dem Vermieter nachfragen, um welchen Betrag sich die Kaution durch die Zinsen schon erhöht hat. Er hat die Pflicht, Ihnen diese Auskunft zu geben.

Wenn Sie aus ihrer Wohnung wieder ausziehen, wird man im Regelfall nichtt sofort die Kaution zurückbekommen. Zunächst hat der Vermieter Zeit um zu prüfen, ob alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind: Das heißt, er überprüft, ob Sie die Miete und die Nebenkosten gezahlt haben und ob die Wohnung nach Ihrem Auszug renoviert werden muss. Erst nachdem dies geschehen ist, erhält man die volle Kaution plus Zinsen oder gegebenenfalls die Kaution abzüglich nicht gezahlter Mieten oder Kosten für Renovierungsarbeiten zurück.

 

Die Betriebskosten (BK)

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigenturm oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstück, des Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen laufend entstehen.

Welche Umlagemaßstäbe gibt es für BK?
Wohnfläche, Miteigentumsanteilen, Wohneinheiten, Verbrauch

Wie lange ist ein Abrechnungszeitrum für BK?
12 Monate

Wie lange hat der Vermieter Zeit um BK-Abrechnung zu erstellen?
Bis  zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums

Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.07 – 31.12.07  
Ende der Abrechnungsfrist: 31.12.2008

 

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