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Kündigung

Die Wohnungskündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen und ist im Original vorzulegen. Alle Vertragspartner der kündigenden Partei haben das Kündigungsschreiben zu unterschreiben.

Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen und ist bis zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Sollten noch zusätzlich Stellplätze, Dachkammer oder Gärten usw. angemietet worden sein, ist darauf zu achten, dass diese ebenfalls schriftlich zu kündigen sind. Sie werden nicht automatisch mit der Kündigung des Wohnraummietvertrages beendet.

 

Auszug

Nicht vergessen werden sollte das Abmelden bei den Versorgungswerken für Strom, Gas, Wasser, Heizung und von privaten Anschlüssen sowie das Ummelden bei Behörden, Post (Nachsendeantrag usw.), Telefon usw.
Das sinnvolle Vorgehen beim Auszug entnehmen Sie bitte unseren » Umzugstipps

 

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